Kosten & Finanzierung
Der Aufenthalt wird wie folgt finanziert:
- aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnerin/des Bewohners (siehe Eigenleistung)
- durch einen Anteil der Krankenkasse gemäss Pflegestufe (siehe Krankenkasse)
- durch einen Beitrag des Kantons (siehe Kantonsbeitrag)
Eigenleistung
Für den Aufenthalt wird jeder Bewohnerin und jedem Bewohner eine einheitliche Pauschale für Infrastruktur von Fr. 29.25, für Hotellerie von Fr. 118.45 und Betreuung von Fr. 15.30 in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Pflege sind bedarfsabhängig. Ab Stufe 3 bis 12 beträgt der Anteil maximal Fr. 23.00 pro Tag.
Diese Leistungen gehen voll zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners. Die Rechnung ist gemäss Zahlungsbedingungen zu begleichen.
Reichen die Mittel für die Finanzierung des Aufenthaltes nicht, so kann bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um Ergänzungsleistungen (EL) eingereicht werden. tilia stellt hierfür einen Tarifausweis aus. Die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen hängt von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Eine allfällige Auszahlung erfolgt direkt an die Bewohnerin/den Bewohner. Der Antrag muss frühzeitig eingereicht werden. Ab definitivem Heimeintritt werden maximal sechs Monate rückwirkend vergütet. Danach erfolgt die Leistung ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Letzteres gilt auch bei EL-Unterstützungsbedarf von Ferien- oder Übergangslösungen. Je nach Unterstützungsbedarf kann auch Hilflosenentschädigung (HE) beantragt werden.
Krankenkasse
Die Krankenkasse leistet einen Beitrag an die Pflegekosten. Diese Pauschale wird der Krankenkasse direkt durch tilia in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse bezahlt den Betrag direkt an tilia.
Kantonsbeitrag
Der Kanton Bern übernimmt ab Stufe 3 bis 12 einen Anteil der Pflegekosten. Die Leistungen werden von tilia direkt mit dem Kanton abgerechnet.
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